Leitlinien des PKV-Verbandes zum Tarifwechsel in der PKV ab 01.01.2016
Kaum sind die Leitlinien des PKV-Verbandes zum Tarifwechsel in Kraft getreten, müssen wir als PKV-Makler im täglichen Umgang mit den Versicherungen erkennen, dass diese Leitlinien von den Privaten Krankenversicherungen dazu missbraucht werden, um ihre Kunden in die Tarife zu locken, welche für den Kunden nur kleine Vorteile bieten. Meist werden unter dem Mantel der Leitlinien die wirklich attraktiven Tarife immer noch verheimlicht. Die Einführung der Leitlinien hat also dazu geführt, dass die Versicherer nur den Anschein erwecken, die Sünden der Vergangenheit behoben zu haben. In Wirklichkeit wird jetzt erst richtig versucht, den Kunden direkt und ohne Unterstützung durch Versicherungsmakler von den eigenen, weisungsgebundenen Angestellten beraten zu lassen und den Kunden so im Sinne der Versicherung zu beeinflussen. Der Kunde soll zahlen. Es ist nur schwer zu glauben. Die neu aufgebauten, unsinnigen Hürden für die gute alte Maklervollmacht in 2015 waren nur ein Vorspiel. Die Versicherungswirtschaft darf sich nicht über einen weiteren Vertrauensverlust wundern.
Wichtig: Der Tarifwechsel muss für den Versicherten kostenlos sein. Der Versicherte zahlt ja schon mit seien laufenden Beiträgen die Gebühr für eine Tarifwechselberatung und andere Betreuungsleistungen. Eine Gebühr darf nicht anfallen. hc consulting AG bietet wie schon immer den kostenlosen Tarifwechsel in der PKV an. Wir finden die besten Tarife und sorgen für ein ruhiges und faires Verhältnis zwischen dem Kunden und seiner PKV. Durch unsere professionelle und kostenlose PKV-Beratung herrscht sozusagen Waffengleichheit zwischen dem Versichertem und der Versicherung.
Tarifwechsel für privat Krankenversicherte soll einfacher werden
Zum 1. Januar 2016 gilt der von fast allen Anbietern verabschiedete PKV-Tarifwechselleitfaden. Darin verpflichten die Versicherer sich unter anderem, Wechsel-Anfragen von Kunden innerhalb einer festgelegten Frist zu beantworten und ihnen möglichst viele Tarifmöglichkeiten zur Auswahl zu stellen. Hintergrund ist eine steigende Nachfrage von privat Versicherten, die ihren Krankenversicherungsschutz optimieren wollen. Gründe dafür können eine veränderte Lebenssituation, die Beitragsentwicklung des bisherigen Tarifs oder neue Tarifoptionen der Versicherer sein.
Werte der Sozialversicherung 2016
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der KV und PV wird im Jahr 2016 angehoben. 2015 liegt sie bei 54.900,00 Euro jährlich, 2016 klettert sie auf 56.250,00 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Arbeitnehmer, sofern sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über dieser Grenze liegt, versicherungsfrei in der KV/PV. Er muss dann selbst entscheiden, ob er seinen KV/PV-Schutz über die gesetzliche bzw. die private KV/PV sicherstellen will. Die Versicherungspflichtgrenze ist bundeseinheitlich.
Eine besondere Versicherungspflichtgrenze, die sogenannte „Bestandsschutzgrenze“, gilt für Personen, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Sie bleiben weiterhin versicherungsfrei, wenn ihr Entgelt im Jahr 2016 50.850,00 Euro nicht übersteigt. 2015 liegt diese Grenze noch bei 49.500,00 Euro jährlich.
Eine weitere wichtige Rechengröße ist die Bezugsgröße. Sie ist in der Krankenversicherung zum Beispiel Berechnungsgrundlage für die Einkommensgrenze in der Familienversicherung oder für Zuzahlungsregelungen beim Zahnersatz. In der Rentenversicherung spielt sie bei der Beitragsberechnung einzelner Personengruppen eine wichtige Rolle. Die jährliche Bezugsgröße beträgt im Jahr 2015 West 34.020,00 Euro bzw. Ost 28.980,00 Euro. Im Jahr 2016 erhöhen sich die Werte auf West 34.860,00 Euro bzw. Ost 30.240,00 Euro jährlich. Eine Besonderheit gilt auch hier: In der KV/PV wird in den neuen Bundesländern die Bezugsgröße West für alle weiteren Berechnungen zugrunde gelegt. In der Rentenversicherung gelten unterschiedliche Werte für Ost und West.
Leistungen der Pflegeversicherung 2016:
Pflegegeld für die häusliche Pflege
Menschen, die die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen, erhalten folgendes Pflegegeld pro Monat:
Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 123 Euro
Pflegestufe I: 244 Euro ; mit Demenz: 316 Euro
Pflegestufe II: 458 Euro ; mit Demenz: 545 Euro
Pflegestufe III (mit und ohne Demenz) 7
Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege
Wer einen ambulanten Pflegedienst engagiert, hat Anspruch auf monatliche Leistungen in folgender Höhe (so genannte Pflegesachleistungen):
Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 231 Euro
Pflegestufe I: 468 Euro; mit Demenz: 689 Euro
Pflegestufe II: 1.144 Euro; mit Demenz: 1.298 Euro
Pflegestufe III (mit und ohne Demenz): 1.612 Euro
Härtefall (mit und ohne Demenz): 1.995 Euro
28 Euro
Leistungen für die vollstationäre Pflege
Menschen, die in einem Pflegeheim leben, werden mit folgenden monatlichen Zahlungen unterstützt:
Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 0 Euro
Pflegestufe I (mit und ohne Demenz): 1.064 Euro
Pflegestufe II (mit und ohne Demenz): 1.330 Euro
Pflegestufe III (mit und ohne Demenz): 1.612 Euro
Härtefall (mit und ohne Demenz): 1.995 Euro
Links zum PKV-Tarifwechsel: